Faire Finanzierung für alle Kliniken in Niedersachsen
52 beteiligte freigemeinnützige Krankenhäuser leisten einen zentralen Versorgungsauftrag in Niedersachsen. Sie versorgen Patientinnen und Patienten rund um die Uhr, in der Stadt und auf dem Land. Sie erbringen Tag für Tag eine Spitzenmedizin, die sich im Vergleich mit Häusern unter anderer Trägerschaft nicht zu verstecken braucht. Doch sie erhalten im Gegensatz zu den kommunalen Häusern keine Steuergelder zum Ausgleich ihrer Defizite aus den kommunalen Haushalten. Wir fordern, dass alle bedarfsnotwendigen Kliniken ausreichend finanziert werden und diese Ungleichbehandlung behoben wird! Denn wir haben den gemeinsamen Auftrag: Menschen die bestmögliche Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen!
Gleicher Auftrag. Ungleiche Finanzierung.
In Deutschland werden Krankenhäuser nach dem Prinzip der dualen Finanzierung betrieben: Die Krankenkassen tragen die laufenden Betriebskosten, das Land finanziert Investitionen in Gebäude und Ausstattung. Soweit funktioniert das System für alle Träger gleich.
Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Kommunale Krankenhäuser erhalten zusätzlich Betriebskostenzuschüsse und Defizitausgleiche von ihren Kommunen. Wenn ein kommunales Krankenhaus Verluste macht, springt die Stadt oder der Landkreis ein.
Freigemeinnützige Krankenhäuser haben diesen Puffer nicht. Sie leisten die gleiche Versorgung, tragen die gleichen Kostensteigerungen bei Personal und Energie, erhalten aber keine kommunale Unterstützung. Das führt zu einer strukturellen Benachteiligung, die sich seit Jahren verschärft und – in Anbetracht der Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Finanzreform der Krankenkassen und deren massiven negativen Auswirkungen auf die Finanzierung aller Krankenhäuser – unweigerlich zu einer Insolvenzwelle der Freigemeinnützigen Häuser führen wird. Das können wir nicht länger zulassen! Essentiell wichtige Säulen der stationären Gesundheitsversorgung der Menschen werden damit durch die Entscheidungen des Bundes zu Fall gebracht!
Krankenkassen zahlen die laufenden Kosten, das Land finanziert Investitionen. Den dritten Topf, die Zuschüsse der Kommune, erhalten nur kommunale Krankenhäuser. Freigemeinnützige Häuser gehen hier leer aus.
Wer wir sind
52 beteiligte freigemeinnützige Krankenhäuser in Niedersachsen stehen hinter dieser Initiative. Sie reichen von großen Schwerpunktkliniken in den Städten bis zu wohnortnahen Häusern auf dem Land.
Freigemeinnützige Krankenhäuser sind Kliniken, die von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder Stiftungen getrieben werden. Sie verfolgen keine Gewinnabsicht und setzen erzielte Überschüsse direkt für soziale Zwecke oder den Erhalt des Krankenhauses ein. Zusammen mit kommunalen Häusern bilden sie das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland.
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Unsere Forderungen
Wir fordern einen sachlichen Dialog über die Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen. Unser Ziel ist eine gleichberechtigte Behandlung aller Krankenhausträger.
Trägerneutrale kommunale Unterstützung
Kommunale Betriebskostenzuschüsse und Defizitausgleiche dürfen nicht nur kommunalen Kliniken zugutekommen. Wenn öffentliche Mittel für die Daseinsvorsorge eingesetzt werden, müssen alle Krankenhäuser gleichberechtigt profitieren, unabhängig von ihrer Trägerschaft.
Transparente Mittelverteilung
Die Verteilung öffentlicher Investitionsmittel muss transparent und nachvollziehbar erfolgen. Es braucht eine klare Aufschlüsselung, welche Mittel an welche Trägerarten fliessen, damit Ungleichgewichte sichtbar und korrigierbar werden.
Strukturelle Gleichstellung bei Investitionen
Die Investitionsförderung des Landes Niedersachsen ist formal trägerneutral. In der Praxis profitieren kommunale Häuser jedoch von zusätzlichen kommunalen Mitteln für Bau und Modernisierung. Diese strukturelle Lücke muss geschlossen werden.
Was freigemeinnützige Kliniken leisten
Freigemeinnützige Krankenhäuser sind tragende Säulen der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen. Sie sichern die medizinische Versorgung der Bevölkerung, oft auch dort, wo andere sich zurückziehen.
Krankenhausbetten
35 Prozent aller Betten in Niedersachsen werden von freigemeinnützigen Trägern bereitgestellt.
Mitarbeitende
Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und weitere Fachkräfte arbeiten in freigemeinnützigen Kliniken.
Behandelte Patienten pro Jahr
Ein Großteil aller ambulant und stationär behandelten Patienten sucht freigemeinnützige Einrichtungen auf.
Versorger im ländlichen Raum
In vielen ländlichen Regionen Niedersachsens sind freigemeinnützige Kliniken der einzige Anlaufpunkt für die stationäre Versorgung.
Psychiatrie, Geriatrie, Geburtshilfe
Freigemeinnützige Kliniken übernehmen einen überproportional hohen Anteil in Bereichen, die oft weniger profitabel sind.
Notaufnahmen
Viele freigemeinnützige Kliniken betreiben rund um die Uhr Notaufnahmen und sichern die Akutversorgung in ihrer Region.
Stimmen aus den Kliniken
Führungskräfte aus freigemeinnützigen Krankenhäusern in Niedersachsen berichten, was die ungleiche Finanzierung in der Praxis bedeutet.
„Wir leisten die gleiche Versorgungsarbeit wie kommunale Häuser, müssen aber mit weniger Mitteln auskommen. Das geht zulasten von Investitionen in Personal und Ausstattung, und das spüren am Ende die Patientinnen und Patienten.“
„Trägervielfalt ist kein Selbstzweck. Sie sichert ein ausfallsicheres Gesundheitssystem. Wenn freigemeinnützige Kliniken wegbrechen, fehlt ein wesentlicher Teil der Versorgung, besonders auf dem Land.“
„Wir sind jetzt doppelt unter Druck: Wir sind insgesamt strukturell benachteiligt und werden jetzt noch unter der fehlenden Refinanzierung der Tarife leiden. Da wir von jeher in Pflege und Fürsorge für die Menschen besonders stark waren, trifft uns das Gesamtpaket hart.“
„Ein Gesundheitssystem darf keine Zweiklassen-Finanzierung für Krankenhäuser zulassen. Wenn die Gesetzgebung die Erlöse massiv kürzt, während die Kosten steigen, trifft das freigemeinnützige Häuser ohne kommunalen Defizitausgleich existenziell. Solche Bedingungen herzustellen, ist eine Geringwertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitenden und zerstört mutwillig die gewachsene und gesetzlich verankerte Träger-Vielfalt und Sicherheit unserer Versorgung.“
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Finanzierung freigemeinnütziger Krankenhäuser in Niedersachsen.
Was ist der Unterschied zwischen kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern?
Der Unterschied liegt in der Trägerschaft. Kommunale Krankenhäuser werden von einer Stadt, einem Landkreis oder einem Land betrieben. Freigemeinnützige Häuser werden von Organisationen mit sozialem, kirchlichem oder humanitärem Hintergrund getragen. Sie arbeiten ohne Gewinnabsicht: Überschüsse fließen direkt zurück in die Versorgung, in Personal und in die Weiterentwicklung der Klinik. Private Krankenhäuser sind gewinnorientiert und meistens Teil größerer Klinikkonzerne. Alle drei Trägerarten stehen im Krankenhausplan des Landes und haben denselben Versorgungsauftrag: Menschen in Niedersachsen verlässlich zu versorgen, wenn sie medizinische Hilfe brauchen.
Warum betrifft uns das alle?
Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und betrifft alle Menschen, die in Niedersachsen leben. Ob jemand einen Unfall hat, ein Kind zur Welt bringt oder eine Operation braucht: im Ernstfall muss die nächste Klinik erreichbar und gut aufgestellt sein, um zu versorgen. In Niedersachsen stellen die freigemeinnützigen Krankenhäuser einen erheblichen Teil dieser Versorgung sicher, besonders im ländlichen Raum. Werden diese Häuser strukturell benachteiligt, droht langfristig ein Rückbau von Betten, Stationen und ganzen Fachabteilungen. Die Folgen spüren dann nicht die Träger, sondern die Patientinnen und Patienten in ihrer Region.
Was ist das Ziel der Kampagne?
Wir wollen einen sachlichen Dialog über die Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen anstoßen und eine politische Lösung erreichen. Unser Ziel ist eine faire, transparente und trägerunabhängige Finanzierung aller Krankenhäuser mit öffentlichem Versorgungsauftrag. Konkret fordern wir, dass kommunale Unterstützungsleistungen wie Betriebskostenzuschüsse und Defizitausgleiche nicht nur kommunalen Kliniken zugutekommen, sondern allen Häusern mit gleichem Auftrag offenstehen. Es geht nicht darum, kommunalen Häusern etwas wegzunehmen. Es geht darum, die strukturelle Lücke zu schließen, die freigemeinnützige Krankenhäuser seit Jahren benachteiligt.
Wie funktioniert die Krankenhausfinanzierung generell?
Krankenhäuser in Deutschland werden nach dem Prinzip der dualen Finanzierung betrieben. Das bedeutet: Die laufenden Betriebskosten, also Personal, Medikamente und Material, übernehmen die Krankenkassen über Fallpauschalen. Die Investitionskosten, also Gebäude, Technik und Großgeräte, trägt laut Krankenhausfinanzierungsgesetz das jeweilige Bundesland. In der Praxis erfüllen viele Länder ihre Investitionsverpflichtung allerdings nur unvollständig. Einige Kommunen federn diese Lücke für ihre kommunalen Häuser mit zusätzlichen Zuschüssen ab. Freigemeinnützige Krankenhäuser haben diesen Puffer nicht und müssen Kostensteigerungen bei Personal und Energie alleine stemmen.
Werden freigemeinnützige Krankenhäuser nicht von der Kirche finanziell unterstützt?
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Freigemeinnützige Krankenhäuser werden nicht aus Kirchensteuern bezahlt. Ihre Träger, zum Beispiel diakonische oder caritative Einrichtungen, stehen für bestimmte Werte und eine Haltung in Pflege und Behandlung. Das bedeutet aber nicht, dass Kirchen oder Kirchensteuermittel als finanzielle Rückendeckung bereitstehen. Erwirtschaftete Überschüsse werden vollständig in die Klinik reinvestiert: in medizinische Ausstattung, in Personal, in Qualität. Die Finanzierung läuft genauso wie bei anderen Krankenhäusern über Fallpauschalen und über Investitionsmittel des Landes.
Stand: April 2026
Material zum Herunterladen
Informationsmaterial zur Weitergabe an politische Entscheidungstragende, Medien und die interessierte Öffentlichkeit.
Positionspapier
Hintergründe, Zahlen und Forderungen der Initiative im Detail.
Flyer 99 × 210 mm
Vorder- und Rückseite des Kampagnen-Flyers. Zum Weitergeben und Auslegen.
Plakat DIN A1
Druckvorlage im Format 594 × 841 mm für Aushang und Veranstaltungen.
Social-Media-Kit
Zwei Motive im Format 4:5 für Social-Media-Kanäle, zum Beispiel Instagram. Direkt einsatzbereit.
Jetzt Petition unterzeichnen
Unsere Petition richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie eine faire Finanzierung für alle Kliniken in Niedersachsen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Jede Stimme zählt.
Ich bin dabei!